Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) von  Hundetraining Röttger

§ 1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundetraining Röttger (geführt durch Dana Wiederstein und dem/der AuftraggeberIn, im Folgenden als Halter bezeichnet. Hundetraining Röttger erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die auch auf der Homepage unter www.ht-roettger.de nachzulesen sind. Hundetraining Röttger behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.

§ 2. Erfolgsgarantie

Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Hundetraining Röttger übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 3. Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Hundetraining Röttger bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluß an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Hundetraining Röttger zustande. Durch den Vertragsabschluß gelten die AGB´s von Hundetraining Röttger als anerkannt. Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage bekanntgegebenen Honorare. Aktuelle Preise und Kurse können der Homepage www.ht-roettger.de entnommen werden. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Hundetraining Röttger behält sich vor, in vorheriger Absprache mit dem Halter eine Fahrtkostenpauschale zu berechnen.

Die Bezahlung der Dienstleistung hat im Voraus per Überweisung oder direkt vor der jeweiligen Stunde in bar zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

§ 5. Rücktritt vom Vertrag durch Hundetraining Röttger

Hundetrainig Röttger behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet, oder es wird ein neuer Termin vereinbart.

Hundetraining Röttger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen dann zu 100% bezahlt werden.

Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens Hundetraining Röttger ausfallen, ist Hundetraining Röttger verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.

Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

§ 6. Rücktritt vom Vertrag durch den Halter

Alle Stunden müssen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Trifft dies nicht zu, behält sich Hundetraining Röttger vor, dass die vereinbarten Stunden zu 100% bezahlt werden müssen. Es wird aber versucht Ausweichtermine abzustimmen. Verspätungen des Halters zum vereinbarten Termin, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Allfällige Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.

§ 7. Verpflichtungen des Halters
Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) ist. Kopien der Haftpflicht-Versicherung und des Impfbuches werden vom Halter vor Trainingsbeginn vorgelegt.

Der Halter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

Der Halter ist verpflichtet, Hundetraining Röttger unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren.

Der Halter ist verpflichtet Hundetraining Röttger gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
Hundetraining Röttger ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen.

Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halters behält sich Hundetraining Röttger vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.

§ 8. Haftung

Hundetrainer Röttger übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Halter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundeschule. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluß in Kenntnis zu setzen. Der Halter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Der Halter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Halter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten.

Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weise ich ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Hundeschule kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Halter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Hundeschule genutzt werden.

§ 9. Teilnahmeausschluss

Hundetraining Röttger behält sich vor, Halter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn z.B. sie bzw. ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Trainings darstellen, oder Anweisungen des Trainers nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.

§ 10. Fotos | Videos

Hundetraining Röttger behält sich vor, Fotos oder Videos, die von Hundetraining Röttger während des Trainings oder Beratung gemacht werden, auf der firmeneigenen Homepage zu veröffentlichen. Der Halter erteilt hierzu seine inhaltliche und zeitlich unbefristete Genehmigung.

§ 11. Urheberrecht 

Sämtliche Unterlagen von Hundetraining Röttger, die dem Halter im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Halter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

§ 12. Ausbildungs-Fragebogen

Der Halter verpflichtet sich, die Fragen im Informations-Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.